8.6.2010 - ist eher eins dafür. Der Begriff ist verwirrend: "Leer" heißt ja schon, daß man nicht hat, was man verkauft, daß der Verkauf also "ungedeckt" ist.
o Es läßt weiter Festpreisgeschäfte zu. Wie bei vielen Begriffen aus der Finanzbranche kann damit alles oder nichts bezeichnet werden: zum Beispiel Over-the-Counter (OTC) als Endkundengeschäft, zum Beispiel Verkaufs- oder Kauf-ähnliche, „individuell vereinbarte" Derivate.
o Retail Leerkäufe (Zertifikate für einfache Bankkunden) würden nach dem Gesetz entsprechend Wholesale (Großhandel / Interbanks-) Geschäfte erlauben.
o Netto-Leerverkaufspositionen, die eine Höhe von 0,5 Prozent erreichen, überschreiten oder unterschreiten sollten dem BaFin nur gemeldet, nicht dagegen veröffentlicht - sondern umgehend abgebaut werden.
o Es läßt Ausnahmen bei der Vermögensverwaltung zu.
o Es soll Ausnahmen bei Intra-Day-Geschäften zulassen. Warum?
o Es läßt Ausnahmen bei Kundenaufträgen zu. Aber, wenn ungedeckte Leerverkäufe eingeschränkt werden sollen, dann doch auch wenn sie von Bankkunden initiiert werden und Retail wie Wholesale.
Die USA hätten da – siehe Regel S des US Securities Act - kein Problem, Regelung außerhalb der USA festzulegen.
Und, grundsätzlich, dürfen Finanzinstitutionen sie betreffende Regelungen in ihrem eigenen Sprech formulieren oder müßten nicht Gesetze von Abiturentinnen und Abiturenten verständlich sein?
Wenn ungedeckte Leerverkäufe mißbräuchlich sind, sind dann gedeckte Derivate-Geschäfte "bräuchlich"?